Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften und vieles mehr.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema SEPA Lastschriften in unserem Verein.
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist eine schriftliche Zustimmung des Zahlungspflichtigen, mit der er dem Zahlungsempfänger erlaubt, Geld von seinem Konto per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weist er seine Bank an, diese Lastschriften einzulösen.
Welche Angaben enthält ein SEPA-Mandat?
Ein gültiges SEPA-Mandat enthält u. a.:
- Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen
- IBAN (ggf. BIC)
- Name und Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
- Mandatsreferenz
- Art der Lastschrift (einmalig oder wiederkehrend)
- Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen
Wofür wird ein SEPA-Mandat verwendet?
SEPA-Mandate werden genutzt, um regelmäßige oder einmalige Zahlungen einzuziehen, z.B.:
- Mitgliedsbeiträge
- Kurs- oder Eventgebühren
- Abonnements
- Mieten oder Dienstleistungen
Wie lange ist ein SEPA-Mandat gültig?
Ein Mandat ist 36 Monate gültig, solange es mindestens einmal genutzt wird.
Erfolgt innerhalb von 36 Monaten kein Einzug, verfällt das Mandat automatisch.
Kann ich ein SEPA-Mandat widerrufen?
Ja. Der Zahlungspflichtige kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen beim Zahlungsempfänger oder bei seiner Bank widerrufen.
Kann ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen?
Mit gültigem Mandat: Rückbuchung innerhalb von 8 Wochen möglich
Ohne gültiges Mandat: Rückbuchung bis zu 13 Monate möglich
Muss ich vor dem Einzug informiert werden?
Ja. Der Zahlungsempfänger muss den Zahlungspflichtigen mindestens 14 Tage vor dem Einzug über Betrag und Abbuchungsdatum informieren (Pre-Notification), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was ist eine Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Mandats. Sie ermöglicht die Zuordnung der Lastschrift zum jeweiligen Vertrag oder Kunden.
Gibt es verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften?
Ja:
- SEPA-Basislastschrift: für Privat- und Geschäftskunden
- SEPA-Firmenlastschrift: nur für Geschäftskunden (keine Rückgabe nach Einlösung)
Ist ein SEPA-Mandat auch digital möglich?
Ja. SEPA-Mandate können auch elektronisch erteilt werden (z. B. Online-Formular), sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Kündigung in unserem Verein.
Kündigung:
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
Bei Fortzug aus dem Einzugsgebiet des Tuspo Weende ist der Austritt mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich.
Bitte kein Einschreiben!
Zum Kündigen benutze unser online Kündigungsformular!
Oder sende die Austrittserklärung schriftlich mit der Unterschrift des Mitglieds bzw. des gesetzlichen Vertreters an den Tuspo Weende-37077 Göttingen- Springstr. 115.
Oder sende sie als "PDF" per Mail an: guenther.meller@tuspoweende.de.
Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat das Mitglied dem Tuspo von 1895 e.V. Weende die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie es das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
Hier erhältst du wichtige Informationen rund um das Thema Mitgliedschaft in unserem Verein.
1. Was bedeutet es, Mitglied zu sein?
Als Mitglied bist du offiziell Teil unseres Vereins. Du kannst an allen Trainings, Kursen und Veranstaltungen teilnehmen und bekommst Zugang zu unseren Vereinsangeboten.
2. Wie werde ich Mitglied?
- Formular ausfüllen (online oder Papier)
- Mitgliedsbeitrag bezahlen
- Aufnahmebestätigung vom Verein erhalten
3. Wer kann Mitglied werden?
Jeder, der Interesse an unseren Vereinsangeboten hat – egal ob jung oder alt, Anfänger oder Profi.
4. Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
- Teilnahme an Kursen, Trainings und Veranstaltungen (evt. mit Sonderbeiträgen, die aber günstiger als z.B. eine externe Kursgebühren sind)
- Nutzung der Vereinsanlagen
- Infos über alles, was im Verein passiert
- Mitbestimmung bei Mitgliederversammlungen
5. Welche Pflichten habe ich?
- Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zahlen
- Die Regeln des Vereins einhalten
- Nach Möglichkeit an Vereinsaktivitäten teilnehmen
6. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Die Höhe hängt von der Art der Mitgliedschaft ab (z. B. Erwachsene, Kinder, Familien) und wird vierteljährlich fällig.
7. Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen oder pausieren?
Kündigen: schriftlich oder per Online-Formular auf unserer Website innerhalb der Kündigungsfrist möglich
Pausieren: in bestimmten Fällen (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt) möglich – bitte beim Verein nachfragen
8. Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht zahle?
Der Verein erinnert dich zunächst freundlich. Wenn nichts passiert, kann die Mitgliedschaft ruhen oder beendet werden.
9. Was passiert nach dem Austritt?
Du verlierst alle Mitgliedsrechte
Beitragszahlungen enden nach Ablauf der Kündigungsfrist
Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet DE45ZZZ00000146211.
Als Mandatsreferenz verwenden wir deine Mitgliedsnummer.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
| Mitgliedschaft | Grundbeitrag |
| Kinder bis 4 Jahre | 7,00 € |
| Kinder und Jugendliche 4-17 Jahre | 9,50 € |
| Erwachsene 18-24 Jahre | 11,00 € |
| Erwachsene ab 25 Jahre | 12,00 € |
| Ehepaare | 21,00 € |
| Familien (ohne Begrenzung Kinderzahl, Kinder bis 18 Jahre) | 26,00 € |
| Alleinerziehende mit Kindern | 16,00 € |
| Berechtigungskarte (10er Schnupperkarte) | 45,00 € |
| SCW-Göttingen Kooperation | 5,00 € |
Jazz- und Moderndance: 36,- € jährlich
(Anfänger ausgenommen), zahlbar in zwei Teilen im Januar und Juli im Voraus
Tanzkreis (Gesellschaftstanz): 18,- € monatlich
zahlbar vierteljährlich mit dem Vereinsbeitrag
Gerätturnen: 36,- € jährlich
(für alle Aktiven, ausgenommen passive Mitglieder und Härtefälle) zahlbar in zwei Teilen im Januar und Juli im Voraus
Volleyball: 36,- € Saisonbeitrag Juli bis Juni
(nur Spieler / Spielerinnen im Wettkampfbetrieb), zahlbar im Januar in einer Summe)
Handball: 36,- € jährlich (für Spielerinnen / Spieler im Wettkampfbetrieb) zahlbar im Januar und Juli im Voraus
Tischtennis: 36,- € jährlich (für Spielerinnen / Spieler im Wettkampfbetrieb) zahlbar im Januar und Juli im Voraus
Tennis: Saisonbeiträge (siehe Tabelle)
| Saisonbeitrag | Erwachsene | 100,00 € |
| Saisonbeitrag | Ehepaare | 180,00 € |
| Saisonbeitrag | Familien | 210,00 € |
| Saisonbeitrag | junge Erwachsene (18 – 24 J.) | 75,00 € |
| Saisonbeitrag | Jugendliche (15 – 17 J.) | 55,00 € |
| Saisonbeitrag | (bis 14 Jahre) | 45,00 € |
(zahlbar im April eines jeden Jahres)
Eine einmalige Aufnahme/Bearbeitungsgebühr 8,00 € (Kinder + Jugendliche) und 10,00 € (Erwachsene) wird erhoben.
Ermäßigte Beiträge aufgrund besonderer Situationen können im Einzelfall auf Antrag vom Vorstand festgelegt werden.
Mit dem 18. Lebensjahr scheiden Kinder aus dem Familienbeitrag aus. Wir bitten um Nachricht bzw. um eine Einzugsermächtigung, falls der neue Beitragssatz nicht mehr vom Familienkonto abgebucht werden soll.
Das Anmeldeformular findet ihr hier!
Doppelmitgliedschaft Tuspo Weende und SCW Göttingen: Kooperation zum Vorteil unserer Kinder und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche wollen und sollen sich ausprobieren! Immer wieder kam es und kommt es vor, dass die neue gewünschte Sportart nur der Nachbarverein anbietet. Bisher war eine zweite Mitgliedschaft mit einem zweiten Beitrag notwendig.
Der Tuspo Weende und der SCW Göttingen haben vereinbart, dass für Kinder bzw. Jugendliche bis 16 Jahre bei Mitgliedschaft in beiden Vereinen eine Beitragsreduzierung erfolgt.
Im Tuspo Weende zahlen diese dann nur 5,00€.
Die Beitragsreduzierung erfolgt auf einem formlosen Antrag (guenther.meller@tuspoweende.de) und tritt zum folgenden Quartal in Kraft. Mit diesem wird gleichzeitig eingewilligt, dass die Vereine die Mitgliedsdaten zwecks Abgleich an den Nachbarverein weiterreichen dürfen.
Wenn die Kinder über eine Familienmitgliedschaft Vereinsmitglied sind, ist eine weitere Reduzierung allerdings nicht möglich.
Schriftverkehr zur Mitgliedschaft ist ausschließlich über folgende Anschrift zu führen:
Tuspo Weende
Springstr. 115 (Jahnheim),
37077 Göttingen
Schriftverkehr zur Mitgliedschaft ist ausschließlich über folgende Anschrift zu führen:
Tuspo Weende
Springstr. 115 (Jahnheim),
37077 Göttingen
Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat das Mitglied dem Tuspo von 1895 e.V. Weende die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie es das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.
Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet DE45ZZZ00000146211. Als Mandatsreferenz verwenden wir die Mitgliedsnummer.
Adress- und Konto-Änderungen per Mail an guenther.meller@tuspoweende.de senden.
Die Vereinssatzung findet ihr hier!